quartalsweise Datensicherung Ihrer Kassen-Daten

Als Registrierkassen-Betreiber sind Sie gesetzlich verpflichtet die Kassen-Daten mindestens quartalsweise auf ein externes Medium (USB-Stick) zu sichern. 

Eine Beschreibung des Sicherungs-Vorganges finden Sie in der Kassen-Anleitung.

bestellen Sie die RKSV-Aufrüstung bis spätestens 15.März 2017!!!

siehe:

WKO:

23. Werde ich als Unternehmerin bzw. Unternehmer (finanzstrafrechtlich) ab dem 1.4.2017 verfolgt bzw. kann ich bestraft werden, wenn meine Registrierkasse nicht über die gesetzlich vorgeschriebene technische Sicherheitseinrichtung verfügt, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt?

Ab 1.4.2017 besteht die gesetzliche Verpflichtung, die Aufzeichnungen in einer Registrierkasse durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen zu schützen. Dazu bedarf es einer Registrierkasse, die der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) entspricht und einer Implementierung des ebenso vorgeschriebenen Manipulationsschutzes, sowie der Registrierung der Einrichtungen über FinanzOnline und einer erfolgreichen Startbelegprüfung.

Bei vorsätzlicher Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Pflicht droht nach dem Finanzstrafgesetz eine Strafe bis zu 5.000 Euro. Dazu muss von den Finanzämtern (wie in jedem Strafverfahren) in jedem Einzelfall geprüft werden, warum die Verpflichtung, eine manipulationsgeschützte Registrierkasse für die Aufzeichnung der Barumsätze zu verwenden, nicht erfüllt werden konnte. Dies bedeutet auch, dass insbesondere die vorsätzliche Nichterfüllung behördlich zu beweisen ist.

Von einer vorsätzlichen Nichtbeachtung der Registrierkassenpflicht mit Manipulationsschutz kann glaubhaft insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn die Unternehmerin/der Unternehmer

  • über eine Registrierkasse verfügt, die der Kassenrichtlinie entspricht und mit dieser die Einzelaufzeichnungspflicht und Belegerteilungspflicht erfüllt,
  • Belege über die getätigten Barumsätze lückenlos erteilt und
  • nachweist bzw. zumindest glaubhaft macht, dass sie/er die RKSV- konforme Beschaffung und/oder die Umrüstung der Registrierkasse(n) bei einem Kassenhersteller oder einem Kassenhändler bis Mitte März 2017 bereits beauftragt hat, sodass die Säumnis nicht in ihrer/seiner Sphäre gelegen ist.

Bei einem derart gelagerten Sachverhalt ist von einer finanzstrafrechtlichen Verfolgung der Unternehmerin/des Unternehmers abzusehen.

Wurde durch die Tathandlung bereits ein anderes Finanzvergehen verwirklicht (der Versuch einer Abgabenhinterziehung genügt dabei), sind die Strafdrohungen dieser Finanzvergehen maßgeblich.

Nach der möglichst zeitnahen Aktualisierung des Registrierkassensystems und der Beschaffung einer Signaturerstellungseinheit müssen in der Folge ohne Verzug die Initialisierung der Registrierkasse, die Erstellung des Startbeleges und die Meldung der Registrierkasse und der Signaturerstellungseinheit über FinanzOnline sowie die Prüfung des Startbeleges erfolgen.

Wichtige Infos für unsere Kassen-Kunden bzgl. RKSV

 Wie bereits beim Kauf angekündigt, tritt 2017 (Stichtag, 01.04.2017, Stand derzeit) die

Verschärfung der Registrierkassenpflicht (RKSV = Verschlüsselung) in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Registrierkassen über eine Sicherheitseinrichtung mit Verschlüsselung + QR-Code Ausgabe verfügen und bei Finanz-online registriert werden.

 Diese neue Verpflichtung für jeden Kassen-Verwender vom österreichischen Bundesministerium für Finanzen stellt sowohl in ihrer rechtskonformen Umsetzung und der damit verbundenen notwendigen, aufwendigen Neu-Programmierung und Verschlüsselung der einfachen Handelskassen vom Typ 2.d(Ihr Kassen-Modell-Typ) eine enorme Herausforderung an Hard.-u.Software dieser Geräte und unseren Kassenspezialisten dar.

 Auch die damit verbundene komplette Abwicklung vom Kauf eines Sicherheits-Zertifikates mit einer Smart-Card(für die Verschlüsselung) und Registrierung bei einem Sicherheitsanbieter über die komplette Neuprogrammierung der Kassen, incl. Druck-Routinen für einen QR-Code-Druck auf jedem Bon, dem Einbau eines QSM-Sicherheitsmodules, der neuerlichen Inbetriebnahme der Registrierkasse mit Einsetzen einer neuen Speicherkarte, dem Erstellen eines Startbeleges, dem Registrieren der Registrierkasse bei Ihrem Steuerkonto bei Finanz-Online und schlußendlich dem Hochladen und Überprüfen des erstellten Startbeleges - stellt doch einen erheblichen Aufwand dar. - Erst nach dieser kompletten Prozedur entspricht Ihre Kasse den neuen RKSV-Richtlinien des BMF und darf weiter verwendet werden.

 Wir haben nach monatelangen intensiven Tests und Programmierarbeiten unter ständiger Beachtung der gesetzlichen Vorgaben - und der leider aufgrund dieser Verordnung möglichen verschiedenen Gesetzesauslegungen und Interpretationen jetzt für Sie ein Gesamtpaket erstellt - welches Ihnen möglichst viele der notwendigen Schritte abnimmt.

 Wir können fast alles für Sie erledigen - Sogar die Besorgung des notwendigen Sicherheitszertifikates mit der dazugehörigen Smartcard organisieren wir automatisch für Sie.

Das Einzige und Wichtigste für Sie ist Ihr persönlicher direkter Zugang zu Ihrem eigenen Steuerkonto beim Finanzamt über Finanz-Online. - Ihr Steuerberater hat selbstverständlich auch Zugang zu Ihrem Steuerkonto - und berät Sie sicher dabei. Mit dem Einsatz der neuen Registrierkasse ist es jedoch ein großer Vorteil -  wenn auch Sie selbst direkten Zugang zu Ihrem Finanz-Online-Konto haben. 

--> Hier kommen Sie zum Antrags-Formular für Ihr Finanz-Online-Konto:

Wir führen die gesamte RKSV-Umstellung Ihrer Registrierkasse für Sie aus:

  • komplette Neuerstellung Ihres Kassenprogrammes auf RKSV-Version
  • Firmware-Update der Registrierkasse
  • Anpassung der Drucker-Routine auf QR-Code Ausgabe
  • Besorgung und Anmeldung eines Sicherheitszertifikates für Sie bei einem zertifizierten Sicherheitsanbieter (hierzu ist Ihre UID, GLN oder Ihre Steuernummer notwendig)

(Achtung! Besorgen Sie sich nicht selbst ein solches Sicherheitszertifikat mit einer Smartcard - denn nicht jede Karte funktioniert mit jeder Hardware - und wir haben durch Mengenabschlüsse bei den Anbietern die günstigsten Preise verhandelt (die Kosten sind bereits in unserem Komplett-Paket enthalten - und es entstehen für Sie keine weiteren Kosten für das Sicherheitszertifikat !!!)

  • Anschluss des QSM-Sicherheitsmoduls
  • Inbetriebnahme der Registrierkasse mit RKSV
  • Kurzeinschulung über die Änderungen im Betrieb

ab sofort für Sie zum knapp kalkulierten Pauschalpreis von EUR 349,- excl.MWST. durchführbar

(strikte Terminvergabe und Termin-Einhaltung seitens des Kunden sind Voraussetzung für die Abwicklung)

-danach ist Ihre Kasse bereit für die Registrierung auf Ihrem Steuerkonto bei Finanz-Online !!!

(selbst diese Registrierung können wir gemeinsam mit Ihnen in unserem Geschäft durchführen - Voraussetzung -Sie haben einen funktionierenden Finanz-Online-Zugang zu Ihrem Konto - und die Finanzamt-Server funktionieren korrekt! - (Spesen/Aufwands-Ersatz 59,00 excl.MWST)

(Diese Registrierung ist gesetzlich verpflichtend, spätestens bis 1 Woche nach RKSV-Inbetriebnahme / bzw. bis 01.April 2017) inkl. Überprüfung des Startbeleges).

(Hilfe zu Finanz-Online bekommen Sie auch unter  Tel. 050 233 790 oder bei Ihrem Finanzamt).

Wir benötigen Ihre Registrierkasse für die Umstellung bei uns im Haus, zwecks Terminvergabe für die Umstellung wenden Sie sich bitte ausschließlich
an unsere Kassen-Hotline unter 0900 540 353 !

(Beachten Sie bitte, dass durch den großen Andrang und die relativ kurze Zeit bis zum Stichtag die fixierten Termine bindend sind und auf +/- 5 Minuten eingehalten werden müssen)

Evtl. kann auch Ihr Steuerberater die Anmeldung der Registrierkasse auf der Finanz-Online-Plattform durchführen - dies ist aber von Ihnen im Vorfeld unbedingt zu klären!!!

Alle angegebenen Preise verstehen sich p.Kasse exkl. 20% MWSt., zahlbar bei Umstellung!

Sollten Sie noch nähere Infos bezüglich der RKSV-Umstellung benötigen, können Sie sich gerne an unsere Kassen-Hotline unter 0900 / 540 353 wenden.